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Eine besondere Form der Grabpflege ist die Dauergrabpflege. Hier wird ein Vertrag geschlossen dessen Laufzeit von 5 Jahren bis hin zur gesamten Dauer der Ruhezeit reicht. Das Geld wird bei der Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH hinterlegt. Alle Leistungen werden vertraglich gesichert und im Voraus bezahlt. Nachforderungen seitens der Gesellschaft oder des ausführenden Gärtners können nicht erhoben werden. Die Kostensteigerung wird durch die Verzinsung der Gelder abgefangen. Eine Kontrolle der Qualität der Arbeit sowie Abrechnung und Bezahlung wird durch die Gesellschaft übernommen. Dauergrabpflege ist die derzeit sicherste Form der langfristigen Grabpflege. Informationen für die Friedhöfe unseres Einzugsgebietes erhalten Sie bei den Gärtnern der Dauergrabpflegegesellschaft oder unter Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH Scharfenberger Straße 67 01139 Dresden 0351 8491619 (Landesverband Gartenbau). Hier das Muster eines Vertrages:
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